Vielleicht denken Sie über eine Rückkehr in Ihr Heimatland nach. Es gibt viele Gründe dafür:
die Situation in Ihrer Familie
die Gesundheit
Arbeitslosigkeit
ein negativer Asylentscheid
Sie bekommen Hilfe bei der Planung Ihrer Rückkehr. Manchmal bekommen Sie auch Geld. Angestellte vom Kantonalen Sozialamt beraten Sie.
Der zuständige Bereich heisst: Rückkehrberatung.
Was macht die Rückkehr-Beratung?
Wir sprechen über:
Ihre aktuelle Situation
Möglichkeiten der Rückkehr-Hilfe
Fragen zu Ihrem Heimatland
Beispielsweise: Mietkosten einer Wohnung oder ob ein Medikament verfügbar ist
Wir machen zusammen:
Projekt-Plan
Antrag für die Rückkehr-Hilfe
Flug organisieren
Die Beratung ist gratis. Wir informieren Sie vertraulich. Sie können die Beratung jederzeit abbrechen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf das Asylverfahren.
Wer bekommt Rückkehr-Beratung?
Asylsuchende im Verfahren (Ausweis N)
vorläufig Aufgenommene (Ausweis F)
Personen mit Schutzstatus (Ausweis S)
anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B)
Personen mit negativem Asyl-Entscheid oder Nichteintretens-Entscheid (kein Ausweis)
Opfer von Menschen-Handel
Personen, die wegen Sex-Arbeit Opfer von Straftaten sind
Wie ist die Rückkehr-Beratung organisiert?
Das Kantonale Sozialamt Schaffhausen macht die Rückkehr-Beratung.
Der Auftrag und das Geld kommen vom Staatssekretariat für Migration (SEM).
Wir arbeiten zusammen mit:
der internationalen Organisation für Migration (IOM)