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Rückkehrberatung

Vielleicht denken Sie über eine Rückkehr in Ihr Heimatland nach. Es gibt viele Gründe dafür: 

  • die Situation in Ihrer Familie
  • die Gesundheit
  • Arbeitslosigkeit
  • ein negativer Asylentscheid

Sie bekommen Hilfe bei der Planung Ihrer Rückkehr. Manchmal bekommen Sie auch Geld. Angestellte vom Kantonalen Sozialamt beraten Sie. 

Der zuständige Bereich heisst: Rückkehrberatung.

 

Was macht die Rückkehr-Beratung?

Wir sprechen über:

        • Ihre aktuelle Situation
        • Möglichkeiten der Rückkehr-Hilfe
        • Fragen zu Ihrem Heimatland

Beispielsweise: Mietkosten einer Wohnung oder ob ein Medikament verfügbar ist 

Wir machen zusammen:

  • Projekt-Plan
  • Antrag für die Rückkehr-Hilfe
  • Flug organisieren

Die Beratung ist gratis. Wir informieren Sie vertraulich. Sie können die Beratung jederzeit abbrechen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf das Asylverfahren.

 

Wer bekommt Rückkehr-Beratung?

  • Asylsuchende im Verfahren (Ausweis N)
  • vorläufig Aufgenommene (Ausweis F)
  • Personen mit Schutzstatus (Ausweis S)
  • anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B)
  • Personen mit negativem Asyl-Entscheid oder Nichteintretens-Entscheid (kein Ausweis)
  • Opfer von Menschen-Handel
  • Personen, die wegen Sex-Arbeit Opfer von Straftaten sind
 

Wie ist die Rückkehr-Beratung organisiert?

Das Kantonale Sozialamt Schaffhausen macht die Rückkehr-Beratung.

Der Auftrag und das Geld kommen vom Staatssekretariat für Migration (SEM).

Wir arbeiten zusammen mit:

  • der internationalen Organisation für Migration (IOM)
  • anderen Partnern